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   BVerfG, 03.10.1973 - 1 BvL 30/71   

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https://dejure.org/1973,50
BVerfG, 03.10.1973 - 1 BvL 30/71 (https://dejure.org/1973,50)
BVerfG, Entscheidung vom 03.10.1973 - 1 BvL 30/71 (https://dejure.org/1973,50)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Oktober 1973 - 1 BvL 30/71 (https://dejure.org/1973,50)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der "Abschmelzung" des Knappschaftsruhegeldes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 36, 73
  • NJW 1974, 29
 
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Wird zitiert von ... (88)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerfG, 03.10.1973 - 1 BvL 30/71
    Seine Ausgestaltung obliegt im wesentlichen dem Gesetzgeber (BVerfGE 8, 274 [329]).
  • BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 22/57

    Selbstversicherung

    Auszug aus BVerfG, 03.10.1973 - 1 BvL 30/71
    Aus den Prinzipien der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes ergeben sich verfassungsrechtliche Grenzen auch für Gesetze mit unechter Rückwirkung, also für Normen, die zwar unmittelbar nur auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte für die Zukunft einwirken, damit aber zugleich die betroffene Rechtsposition nachträglich im ganzen entwerten (ständige Rechtspr.; vgl. z. B. BVerfGE 14, 288 [297]).
  • BVerfG, 03.06.1969 - 1 BvL 1/63

    Verfassungsmäßigkeit des Unterhaltsanspruchs eines unter 16jährigen

    Auszug aus BVerfG, 03.10.1973 - 1 BvL 30/71
    Dieser Verfassungsgrundsatz darf nicht dahin ausgelegt werden, daß mit seiner Hilfe jede Einzelregelung, deren Anwendung in bestimmten Fällen zu Härten oder Unbilligkeit führt, modifiziert werden könnte (BVerfGE 26, 44 [61 f.]).
  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02

    Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig

    Das Sozialstaatsprinzip bestimmt nur das Ziel einer gerechten Sozialordnung, gibt aber einen verbindlichen Weg dorthin oder auch nur eine Ermächtigung, dahin führende Wege zu beschreiten, nicht vor (BVerfGE 22, 180 ; 40, 121 ; vgl. auch BVerfGE 26, 44 ; 34, 118 ; 36, 73 ; 59, 287 ).
  • BVerfG, 09.06.1975 - 1 BvR 2261/73

    Krankenversicherung

    Die darin liegende unechte Rückwirkung ist verfassungswidrig, wenn sie in einen Vertrauenstatbestand eingreift und die Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für die Allgemeinheit das Interesse des Einzelnen am Fortbestand des bisherigen Zustandes nicht übersteigt (BVerfGE 36, 73 (82)).

    Bei der gebotenen Interessenabwägung ist auch der Einfluß des Sozialstaatsprinzips zu beachten (vgl. BVerfGE 36, 73 (84)).

    Der Annahme eines Vertrauenstatbestandes steht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Oktober 1973 (BVerfGE 36, 73 - "Abschmelzung" des Knappschaftsruhegeldes) nicht entgegen.

    In seinen Entscheidungen zur Verrechnung von Altersruhegeld und Arbeitslosengeld (BVerfGE 31, 185 ) und zur "Abschmelzung" des Knappschaftsruhegeldes (BVerfGE 36, 73 ) hat das Bundesverfassungsgericht beachtenswerte Interessen der Allgemeinheit darin gesehen, daß sozialpolitisch unerwünschte Doppelbezüge oder unverhältnismäßig hohe Bezüge abgebaut werden dürfen, zumal wenn die Sozialversicherungsträger sich in einer angespannten Finanzlage befinden.

    Das Bundesverfassungsgericht seinerseits hat bislang noch keinen Anlaß zu einer abschließenden Entscheidung darüber gesehen, ob, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang sozialversicherungsrechtliche Positionen den Schutz der Eigentumsgarantie genießen (vgl. zuletzt BVerfGE 31, 185 (189 ff.); 36, 73 (85)).

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 22/95

    Rentenüberleitung II

    bb) Der Abbau überhöhter Leistungen zum Zweck der Angleichung des Niveaus gleichartiger Sozialleistungen ist als legitimes gesetzgeberisches Anliegen schon vor der Herstellung der deutschen Einheit anerkannt gewesen (vgl. zur Abschmelzung des Knappschaftsruhegeldes: BVerfGE 36, 73 ; zur steuerlichen Privilegierung von Renten: BVerfGE 54, 11 ; zur Beseitigung von Überversorgungen: BVerfGE 58, 81 ; 64, 87 ).
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